
CDU-Bezirksfraktion fordert Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Eigentlich ist es ganz einfach. Durch eine Ergänzung des Grundgesetzes und eine Konkretisierung der Forderungen im Behindertengleichstellungsgesetz ist geregelt, dass „..bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr nach Maßgabe einschlägiger Rechtsvorschriften barrierefrei zu gestalten sind". Auch in unserem Stadtbezirk ist diese direkt Aufforderung noch nicht umgesetzt worden.
Die CDU-Bezirksfraktion im Stadtbezirk Hamm-Rhynern hat mit einem Antrag jetzt diese Umsetzung gefordert.
Sie weist darauf hin:
„In unserem Bezirk Rhynern gibt es mehrere beampelte Fußgängerüberwege vor Schulen, an stark befahrenen Straßen und an anderen verkehrsbedingt kritischen Stellen.
Sie dienen dazu den Fußgängern eine sichere Überquerung der jeweiligen Straße zu ermöglichen.
Das setzt aber voraus, dass die Fußgänger die jeweilige Lichtzeichenanlage auch sehen können.
Bei sehbehinderten und blinden Menschen ist dies nicht der Fall.
Sie werden zwar an vielen Stellen durch entsprechende Pflasterung der Gehwege auf solche Fußgängerübergänge hingewiesen, können aber auf Grund ihrer Beeinträchtigungen die Information der Lichtzeichen nicht wahrnehmen.
Der Gesetzgeber hat diesen Missstand erkannt und eine Verpflichtung zur Nachrüstung von Fußgängerampeln mit akustischen Signalgebern vorgegeben".
Daraus ergibt sich ihre Forderung:
„Die CDU-Fraktion beantragt daher, die Prioritätenliste zur Nachrüstung der Module für akustische Signalgeber, um alle Fußgängerampeln im Bezirk Rhynern schnellstmöglich zu erweitern und die Nachrüstung insgesamt mit hoher Priorität voran zu treiben. Uns ist es wichtig die Teilhabe von behinderten Menschen am öffentlichen Leben zu fördern und ihnen auch mit solchen Hilfsmitteln ihre selbstständige Lebensführung zu erleichtern.
Erklärtes Ziel muss es sein, alle Lichtzeichenanlagen für Fußgänger mit akustischen Signalgebern schnellstmöglich auszurüsten.
Den notwendigen Zeit- und Projektplan zur Nachrüstung, die Bereitstellung von Finanzmitteln und die Beschaffung der Hardware sollte vorrangig und schnellstmöglich erfolgen".
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